Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Gültigkeitsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende
Verkaufsbedingungen. Anderweitige besondere Abreden (bei oder nach Vertragsabschluss)
werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil.
Abweichende Bedingungen des Käufers werden weder ganz

noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote
Unsere Angebote sind nur bei Auftragserteilung innerhalb 30 Tagen verbindlich.
Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer
und Missverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden können.

3. Versandaufträge
Versandkosten und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten
und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Leergut wird nicht zurückgenommen.
Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware ab unserem Lager
auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem dafür haftenden
Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.

4. Montage und Reparaturaufträge
Bei Montage- und Reparaturarbeiten werden die Lohnkosten nach Arbeitszeit und
Wegezeit zum z. Zt. allgemein gültigen Stundenlohnsatz und Fahrtkosten des
Monteurs nach Entfernung gestaffelten Pauschalen berechnet. Ausgenommen
von dieser Regelung sind Aufträge zu anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen
bzw. Verträgen. Unser Monteur ist verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit der
von ihm ausgeführten Arbeiten sowie die Arbeitszeit einschließlich Wegezeit vom
Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bescheinigen zu lassen. Enthält ein vereinbarter
Preis auch die Montage, so setzen wir voraus. dass diese ununterbrochen
erfolgen kann. Bauseitig auszuführende Arbeiten müssen so rechtzeitig abgeschlossen
sein, dass unsere Monteure bei ihrem Eintreffen sofort mit den
Arbeiten beginnen können. Durch den Besteller verursachte Wartezeiten werden
gesondert berechnet. Entsteht durch bauseitige Gegebenheiten eine Unterbrechung
der Montage, so werden die sich hierdurch ergebenden Mehrkosten einschl.
An- und Abfahrt unserer Monteure zusätzlich berechnet.

5. Liefertermine
Im Angebot genannte Liefertermine sind auf Grund unserer Erfahrungen mit den
Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt. Genauere Liefertermine können wir Ihnen
erst bei Auftragserteilung und völliger Klarstellung technischen Einzelheiten nennen.
Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten
Gründen unmöglich, so kann der Käufer – im ersten Fall jedoch nur nach Satzung
einer angemessenen Nachfrist – sich vom Vertrag lösen. Der Käufer kann
Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers
geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche
Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Käufers.
so dürfen wir unsere Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie Sicherheit
erbracht ist.

6. Umtauschrecht
Gekaufte Lagerartikel können innerhalb 14 Tagen unter Vorlage der Belege umgetauscht
werden, sofern die Ware nicht gebraucht bzw. in einwandfreiem, wiederverkäuflichen
Zustand ist. Sonderanfertigungen und Lieferungen ab Werk sind
vom Umtausch ausgeschlossen. Erklären wir uns nach dieser Frist in besonderen
Fällen zur Rücknahme und Rückzahlung gekaufter Lagerartikel bereit (Rücktritt
vom Kaufvertrag ohne Verpflichtung), dann werden 10% des berechneten Betrages
für Arbeitsaufwand; Umbuchung und Wiedereinlagerung einbehalten.

7. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
1. Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang.
Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist
12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert
oder nachgeliefert. löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungstrist
aus.
b) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang
bei privater Nutzung 12 Monate. Bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung wird die Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel,
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den
Verkäufer zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns
oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem
Eingang der Ware beim Käufer.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die§§ 377, 378
HGB unberührt.
4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie
darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung
für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
5. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter
Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die anstanden sind infolge
normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder
fehlerhafter lnbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung
sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und
der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere
nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden
Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche
erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des
Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen
werden.

8. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel
zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) vorzunehmen. entfallen alle Mängelansprüche.
9. Weitere Ansprüche das Käufers insbesondere wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofern nicht anders vereinbart wurde, innerhalb 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug,
so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 ,25% pro Monat zuzüglich
eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern. Die Zinsen sind
sofort fällig.

9. Haftungsbeschränkungen
1. Wir haften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus
nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden
ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren
Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung seiner Angestellten. Arbeitnehmer, Mitarbeiter. gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. ln den Fallen grober Fahrlässigkeit
durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen,
vorhersehbaren Schadens.
3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie
für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

10. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet,
so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus
verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung
zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird
Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948
BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentum
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er
schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung
oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum
des Verkäufers stehenden Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne
der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung
an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich
eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit
ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware
Im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung
auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum
entspricht.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der
Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung
an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der
eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf
Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen
zu benennen und diesen die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter
Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des lnsolvenzverfahrens, gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung,
zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung
zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheckprotest erlischt
die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des
lnsolvenzverwalters.
8. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der
Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der
Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so
ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner
Wahl verpflichtet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand ist Köln, wenn
a) die Vertragsparteien Vollkaufleute oder juristische Personen des öffentlichen
Rechtes sind.
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden;
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Käufer nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung (ZPO) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Plattform zur Streitbeilegung
Wir nehmen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel.: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucherschlichter-schlichter.de, Webseite: www.verbraucher-schlichter.de