Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder der  Schmidt & Meldau GmbH

  • Vorbeugender Brandschutz ist Sache für Spezialisten
  • Vertrauen Sie dem Team der Schmidt + Meldau GmbH
  • Wir planen und installieren Ihre Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Wir wissen was wir tun!

  • Die Installation und der Betrieb von Rauchwarnmeldern ist in NRW gesetzlich geregelt
  • Wir arbeiten nach DIN 14676
  • Rauchwarnmelder für Häuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
  • Einbau, Betrieb und Instandhaltung 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Rauchwarnmelder:

F: Welche Rauchwarnmelder setzen wir ein?
A: Hauptsächlich verwenden wir Produkte des europäischen Marktführes, für Rauchwarnmelder in privat genutzten Räumen EI-Electronics aus Irland.

F: Wo werden die Rauchwarnmelder produziert?
A: EI-Electronics produziert ausschließlich in Europa. Alle Geräte verfügen über 5 Jahre Garantie.

F: Warum setzen wir ausschließlich Rauchwarnmelder mit einer fest installierten 10 Jahres Batterie ein?
A: Weil es einfach günstiger für Sie ist. Rechnen Sie alleine die Batteriekosten für einen Einfachmelder in Laufe von 10 Jahren aus!

F: Welche Dinge sollten Sie zu einer Beratung in unserem Fachgeschäft (Follerstr. 46) mitbringen?
A: Die DIN 14676 schreibt die Anzahl und Montageposition von Rauchwarnmeldern vor. Um Ihnen genaue Angaben machen zu können, benötigen wir einen Grundriss Ihrer Wohnung/Ihres Hauses. Gerne auch handgezeichnet mit ca. Größenangaben in m².

F: Können Sie die bei uns erworbenen Rauchwarnmelder auch selber montieren?
A: Natürlich! Wir zeigen Ihnen wie und wo!

Lösung von SCHMIDT + MELDAU

Wie man Rauchwarnmelder an die Decke schraubt, weiß jeder aber wissen Sie auch, wie man dabei wirklich alles richtig macht?

Die Schmidt und Meldau GmbH bildet Ihre technischen Mitarbeiter zu Fachkräften für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 weiter. Prüfungen durch den TÜV Rheinland bestätigen die erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter der Schmidt und Meldau GmbH an dieser Ausbildung.

Ihre Rauchwarnmeldervorteile auf einen Blick

Auf der Grafik finden Sie verschiedene Themen zu den Vorteilen eines Rauchwarnmelders

Schmidt und Meldau informiert

Aus der Gesetzgebung:
Vermieter in der Verantwortung

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung zuständig.

 Neben der Pflicht zur Installation ist dafür Sorge zu tragen, dass die installierten Geräte betriebsbereit sind (Kontrolle mind. 1x pro Jahr).

Sind die Rauchwarnmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Wartung nachweisen.

Wohnungsbrand-Simulation Ei Electronics

Dieses Video beschreibt eindrucksvoll, wie sich innerhalb weniger Minuten eine kleine Flamme zu einem flächendeckenden Wohnungsbrand entwickeln kann. Es macht außerdem deutlich, welchen Gefahren sich Bewohner aussetzen, die in ihren Häusern und Wohnungen keine Rauchmelder installiert haben.

Ei Electronics Kindergarten Lehrvideo

Dieses Video zeigt Kindern und Erziehern in Kindertagesstätten, was im Falle eines Brandes zu tun ist.